Aufgaben des Züchters

Mit den „Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen“ des SDC wird die Reinzucht von Dalmatinern in der Schweiz geregelt. Dieses Reglement berücksichtigt den Rassestandard der FCI Nr. 153 und das Wesen der Rasse. Verbindlich ist das Zucht- und Eintragungsreglement der SKG.

Für alle im SHSB eingetragenen Dalmatiner, die zur Zucht verwendet werden sollen, ist eine bestandene Ankörung obligatorisch. Diese besteht erstens aus einer Formwertbeurteilung: Der Hund muss im äusseren Erscheinungsbild (Exterieur) dem Rassestandard FCI Nr. 153 in hohem Masse entsprechen. Zweitens wird eine Wesensbeurteilung vorgenommen. Diese wird in friedlicher Situation durchgeführt, der Vierbeiner trifft auf einen gestellten Parcours mit Hindernissen, wird mit akustischen Reizen und fremden Personen konfrontiert, dies alles unangeleint und in Begleitung seiner Bezugsperson. Keinesfalls darf sich ein Dalmatiner bei dieser Prüfung aggressiv, nervös, ängstlich oder nicht belastbar zeigen. Diese rasse-untypischen Wesensmerkmale wären unverantwortlich für die Dalmatinerzucht.

Das Zucht-Mindestalter für Rüden beträgt 18 Monate, für Hündinnen 20 Monate. Bei Hündinnen ist die oberste Zuchtgrenze bei 8 Jahren. Es darf pro Kalenderjahr mit einer Hündin höchstens ein Wurf gezüchtet werden.

Die obligatorische Wurf- und Zuchtstättenkontrolle erfolgt durch den Zuchtwart, in der Regel wenn die Welpen das Alter von ca. 8½ Wochen erreicht haben und sie gekennzeichnet, geimpft und audiometrisch getestet sind. Ihre Abgabe an die Käufer erfolgt frühestens im Alter von 9 – 10 Wochen. Welpen mit zuchtausschliessenden Farbfehlern oder einseitig hörende werden vom seriösen Züchter zu einem reduzierten Preis verkauft. Züchter, welche das „Goldene Gütezeichen“ der SKG haben, werden zusätzlich auch von Kontrolleuren der SKG überprüft.

Dies sind in groben Zügen die Anforderungen an die Dalmatinerzüchter, die den Reglementen der SKG und des SDC unterstehen. Es ist daraus sicher ersichtlich, dass etliche Investitionen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zu tragen sind. Dass diese Aufgaben von den Züchtern bereitwillig erfüllt werden, setzt sie daher ganz deutlich von den „Billiganbietern“ für Dalmatiner ab, deren Haltung, Aufzucht und Abstammung der Zuchthunde nicht kontrollierbar sind.

Züchten heisst: „Erhalten der rassetypischen Merkmale“ und der seriöse Hundezüchter übernimmt damit eine grosse Verantwortung. Er sucht sich die Elterntiere für seine Zucht sorgfältig aus, zieht die Welpen optimal auf, indem er für sie da ist (manchmal rund um die Uhr) und ihnen je nach Alterstufe möglichst viel zeigt und beibringt: Fremde Personen, freundliche Kinder, andere Tiere, verschiedene Geräusche. Diese Welpen kennen Halsband, Leine und Autofahren, dies nicht nur verbunden mit dem Gang zum Tierarzt für die Impfungen, sondern auch für kleine Ausflüge in fremde Umgebungen. Der Welpenkäufer wird bei der Wahl des neuen Familienmitgliedes beraten, denn der Züchter kennt die unterschiedlichen Charaktere seines Wurfes.

Die heutige Dalmatinerzucht ist auf einen Familien-Begleithund ausgerichtet und obwohl viele Dalmis erfolgreich an Ausstellungen teilnehmen, gibt es keine sogenannten Show-Linien.

Ob man sich für einen Rüden oder eine Hündin entschliesst, kommt auf den künftigen Besitzer an. Will man mit dem Hund arbeiten, fällt die Hündin eventuell zwei Mal im Jahr wegen der Läufigkeit aus. Der Rüde ist genauso anhänglich und verschmust wie die Hündin, ist aber durch seine Kraft und sein „Machogehabe“ stärker, braucht klar gesetzte Grenzen, die er vor allem in der Pubertät ab und zu wieder hinterfragt.

Alle, die einen Dalmatiner kennen, wissen: er kann „lachen“: Er zieht seine Nase kraus, die Lefzen zurück und „grinst“ uns mit leuchtenden Augen an!

Ich wünsche mir, dass unseren Getupften nie das Lachen vergeht, weil sie als schönes Prestigeobjekt gehalten werden, sondern dass er für seine Liebenswürdigkeit und Urtümlichkeit geliebt und auch verstanden wird.

 Der Dalmatiner
von Simone Zollinger

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